ALLGEMEINE HINWEISE
Beim Kauf eines Tickets zum „Speis &Trank-Picknick“ gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW (vergabe.nrw.de) unsere Haus- und Parknutzungsordnung sowie die Regelungen für Bild- und Tonaufnahmen der Schlösser Brühl. Mehr Infos unter schlossbruehl.de.
Beim Verlassen des Geländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Wiedereinlass ist nicht möglich. Eine Ticketrückgabe ist ausgeschlossen. Alle Tickets enthalten freie Hin- und Rückfahrt mit VRS-Verkehrsmitteln (2. Klasse) im VRS-Raum. Diese KombiTickets mit Fahrausweis sind nicht übertragbar.
Feuer und Kerzen
Aus Sicherheitsgründen sind offenes Feuer, Kerzen, Himmelsballons, Grillen und Gartenfackeln nicht erlaubt. Wir freuen uns aber, wenn Sie akkubetriebene Tischleuchten für eine stimmungsvolle Beleuchtung mitbringen.
Fotos
Das Fotografieren ohne technische Aufbauten ist auf dem Veranstaltungsgelände für private Zwecke gestattet. Der Einsatz von Drohnen oder anderen ferngesteuerten Flugmodellen ist auf dem gesamten Gelände strikt verboten. Eine Nutzung der Aufnahmen für gewerbliche Zwecke ist untersagt. Es gelten die Regeln der Haus-, Parkordnung sowie die Regelungen für Bild- und Tonaufnahmen der Schlösser Brühl.
Wetter
Das „Speis & Trank – Picknick 2025“ findet wetterunabhängig statt. Die Schlösser Brühl bemühen sich, die Veranstaltung bei jedem Wetter durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind außergewöhnliche Extremwettersituationen wie Sturm und Umweltkatastrophen.
Eine Absage der Veranstaltung erfolgt ggf. erst kurzfristig und wird ausschließlich von der Veranstaltungsleitung vor Ort ausgesprochen. Kommen Sie daher bitte auch bei Regen zum Veranstaltungsort. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden müssen, erfahren Sie dies vor Ort, sowie per E-Mail.
Zutrittskontrollen
Zu Ihrer Sicherheit finden beim Einlass Zutritts- und Taschenkontrollen statt. Bitte informieren Sie sich vor der Veranstaltung in den FAQ über die Vorgaben für das Mitbringen eigener und verbotener Gegenstände und planen ausreichend Zeit für die Taschenkontrolle ein. Unzulässige Gegenstände werden bei der Taschenkontrolle aussortiert und entsorgt. Eine Rückgabe ist nicht möglich. Beim Verlassen des Geländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Wiedereinlass ist nicht möglich.